BITTE UM BEACHTUNG: Mit der Verordnung LGBl 26/2020 vom 7. April 2020 wurde die Ausnahme vom Verbot des Verbrennens von Materialien außerhalb von Anlagen derart geändert, dass die in § 1 Ziffer 2 der zitierten Verordnung angeführten Ausnahmen bis zum 30. Juni 2020 außer Geltung gesetzt werden. Das bedeutet, dass Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, insbes. Osterfeuer und Sonnwendfeuer, bis 30. Juni 2020 NICHT zulässig sind!